Winterdienst und Schneeräumpflicht

Pflicht zum Schneeräumen und Winterdienst

Verantwortungsvolles Schneeräumen für Hausbesitzer und Mieter

Wenn der Winter einzieht, bringt er nicht nur Kälte, sondern, je nach Region auch mehr oder weniger, Schnee mit sich. Das ist schön anzusehen, verursacht aber auch Probleme, wenn man unterwegs ist oder sein muss. 

Egal, ob du stolzer Hausbesitzer oder Mieter bist, die Frage des Winterdienstes ist eine, die uns alle betrifft.

In diesem Artikel schauen wir uns an, was du über die Pflicht zum Schneeräumen wissen solltest, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und gleichzeitig für die Sicherheit aller zu sorgen.



Pflichten für Hauseigentümer: Deine Verantwortung als Hausbesitzer


Als Hausbesitzer trägst du die Hauptverantwortung für den Winterdienst rund um dein Grundstück. Das beinhaltet das Räumen von Gehwegen, Einfahrten und Zugängen zu deinem Haus.

Die genauen Verordnungen können je nach Region variieren, aber üblicherweise musst du dafür sorgen, dass Schnee und Eis so beseitigt werden, dass Passanten sicher gehen können.

Somit gibt es eine grundsätzliche Schneeräumungspflicht in Deutschland. Der glatte Fußweg vor deinem Haus stellt eine Gefahrenquelle dar und diese musst du als Grundstückseigentümer abgeleitet aus § 823 BGB und Artikel 14 Absatz 2 GG beseitigen.

Für den Gehweg vor deinem Haus ist zwar eigentlich die Gemeinde verantwortlich, aber diese ist dazu berechtigt diese Räumungspflicht auf die Hausbesitzer zu übertragen. Genau das wird sehr wahrscheinlich auch in deiner Gemeinde passiert sein.

Selbst wenn es die Gemeinde nicht genau regelt, bleiben immer noch die beiden oben genannten Gesetze aus denen deine Verkehrssicherungspflicht hervorgeht.


Pflichten für Mieter: Mitverantwortung für ein sicheres Umfeld


Die Pflicht des Schneeräumens obliegt erst einmal dem Vermieter, also dem Eigentümer.

Allerdings kann dieser die Pflicht über den Mietvertrag an dich als Mieter übertragen. Das kann auch über die Hausordnung erfolgen.

Der Vermieter muss dann kontrollieren, dass du auch deiner Pflicht nachkommst. Solltest du das nicht tun, kann er dich abmahnen. 


Konsequenzen bei Nichtbefolgung: Bußgelder und Haftung für Unfälle


Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus rechtlichen Gründen ist das Schneeräumen wichtig.

Bei Vernachlässigung dieser Pflichten können Bußgelder verhängt werden, welche je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. In Hamburg kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro für nicht geräumten Schnee erlassen werden. 

Darüber hinaus besteht die Gefahr zivilrechtlicher Konsequenzen, wenn jemand auf einem nicht geräumten Wegstück stürzt und sich verletzt. In einigen Fällen kann eine private Haftpflichtversicherung für solche Unfälle aufkommen, aber das hängt von den spezifischen Bedingungen der Police ab.


Ausnahmen von der Pflicht: Wann bist du nicht verantwortlich?

Es gibt Ausnahmen von der Winterdienstpflicht, z.B. wenn der Schneefall so stark ist, dass ein sofortiges Räumen unmöglich ist.

Du musst auch nicht in der Nacht extra aufstehen, weil es angefangen hat zu schneien. Normalerweise reicht es in der Zeit von 7 bis 20 Uhr seiner Schneeräumpflicht nachzukommen. An Sonn- und Feiertagen sollte es in der Regel ausreichen ab 9 Uhr die Gehwege sicher zuhalten. 

Die Pflicht beginnt auch nicht sofort mit der ersten Flocke. Es gab Gerichtsurteile, dass eine gewisse Karenzzeit eingeräumt wird, bevor mit dem Schneeräumen begonnen wird. Länger als eine halbe Stunde sollte man aber auch nicht warten. 

Wenn du beispielsweise im Urlaub bist oder arbeiten musst, befreit dich das nicht von deiner Pflicht. Dann musst du für den Fall der Fälle eine alternative Maßnahme ergreifen, also eine Vertretung haben, die für dich einspringt.


Deine Pflichten im Winter im Überblick

In der kalten Jahreszeit geht es nicht nur darum, gemütlich am Kamin zu sitzen, sondern auch um Verantwortung und Sicherheit. Hausbesitzer und Mieter tragen gemeinsam dazu bei, dass Gehwege sicher und begehbar sind.

Die Pflicht zum Schneeräumen sollte daher nicht nur als gesetzliche Verpflichtung, sondern als Beitrag zu einem sicheren Umfeld für alle betrachtet werden.

Bleib warm und sicher im Winter und vergiss nicht, dass ein klarer Weg nicht nur Ärger verhindert, sondern auch denen Sicherheit gibt, die darüber gehen.




Kategorie: Hobbys

Tags: Haus, Versicherungen, Pflichten




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